Im Urlaub den Reisepass für die Kinder nicht vergessen
Beim Planen des Urlaubes sollte man daran denken, dass auch die Kinder einen Reisepass benötigen könnten. Die Passpflicht betrifft nämlich alle Familienmitglieder einschließlich der Babys. Damals gab es die Möglichkeit, das Kind im Reisepass der Eltern zu vermerken. Dies wurde mittlerweile abgeschafft.
Ein Kinderreisepass ist jedoch nicht so kompliziert wie der eines Erwachsenen. Dennoch müssen bei der Beantragung einige Formalitäten beachtet werden. Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil dabei sein. Dem zuständigen Amt muss dabei die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Vom anderen Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung  und ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, kann es sein, dass dies im Zweifel nachgewiesen werden muss.
Bei der Beantragung müssen die Eltern ein aktuelles Passfoto des Kindes vorlegen. Beim Foto werden nicht so strenge Maßstäbe angelegt wie bei Erwachsenen, dennoch sollte das Kind nach Möglichkeit nicht lachen auf dem Foto.
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 13 Euro. Der Kinderreisepass kann einmal verlängert werden und gilt bis höchsten zum 12. Lebensjahr. Zwischendurch kann ein neues Bild eingeklebt werden, wobei dann ebenfalls eine Gebühr fällig wird.
Bei der Planung sollte man sich auf jeden Fall im Voraus informieren, ob der Reisepass in dem jeweiligen Land anerkannt wird. Dabei kann man sich am esten beibm Auswärtigen Amt informieren. So benötigen bereits Babys einen biometrischen Reisepass bei einer Reise in die USA, wenn man kein Visum beantragen möchte.


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