Joombee

Musizieren nicht verboten

Eines Tages soll unsere Tochter auch mal ein Instrument erlernen. Welche Instrumente dies sein werden, darin sind Mama und Papa sich noch nicht einig und hängt am Ende vermutlich eh von unserer Tochter ab.

Dabei haben wir das Problem, dass wir derzeit in einer Mietwohnung wohnen, wodurch sich Nachbarn natürlich gestört fühlen könnten. Doch dabei können Eltern mit ihrem musikalischen Nachwuchs aufatmen: Musizieren in Mietverträgen zu untersagen ist unzulässig und damit als unwirksam anzusehen.

Jedoch gibt es Uneinigkeit darüber, wie lange jemand üben darf. Dies hängt einerseits vom Instrument ab. Andererseits haben die Gerichte unterschiedliche Auffassungen darüber. Klavier üben darf man zwischen 90 und 180 Minuten täglich. Das Schlagzeug darf man hingegen nur 45 bis 90 Minuten täglich üben außer am Sonntag. Für elektronisch verstärkbare Instrumente gilt hingegen eine Sonderregelung. Diese besagt, dass die Instrumente grundsätzlich auf Zimmerlautstärke eingestellt sein sollten.

Ansonsten gelten für das Musizieren die üblichen Ruhezeiten über die man als Eltern an dem einen oder anderen Tag vielleicht auch ganz froh ist.

Optimal ist es natürlich, wenn man seine eigenen vier Wände in Form eines Hauses  besitzt um jeglichen Ärger mit Nachbarn vermeiden zu können. Und ein Traum jedes Musikers ist dabei sicherlich ein schallisolierter Übungsraum, doch dafür muss man schon tiefer in die Tasche greifen. Persönlich sind wir schon froh, wenn wir uns eines Tages für ein eigenes Häuschen entscheiden, wo die Kinder dann ungestört ihrem musikalischen Hobby nachgehen können.

Kategorien: Eltern & Familie

2 Kommentare

  1. Also wenn deine Tochter so übt wie unsere Kids: bevor der nachbar sich bschwert sind die 5 Minuten auch schon um. 8Sohn spielt gitarre + Horn, Tochter Blockflöte. schätze dass man nur das Horn ggf hört ;) )

  2. [...] Musizieren nicht verboten | Joombee (tags: icommented) [...]

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